Die 3. Säule - Die private, freiwillige Vorsorge in der Schweiz
Diese private, freiwillige Vorsorge gilt in der Schweiz als das dritte Standbein der Altersvorsorge.
Alle Erwerbstätigen können einen bestimmten Betrag einzahlen, der jährlich vom Bund neu festgelegt wird - in 2022 lag der Betrag bei CHF 6.883.
Selbstständigen dient diese dritte Säule auch als wertvoller Ersatz für die zweite Säule, also die berufliche Vorsorge (Pensionskasse) und sie dürfen bis zu 20% ihres Einkommens, maximal CHF 34.416 einzahlen.
Den eingezahlten Betrag darf man in der Steuererklärung dann vom versteuerbaren Einkommen abziehen.
Bei Auszahlung des Guthabens in der Pensionierung wird jedoch eine Steuer fällig, die zwar niedriger ist als der Einkommensteuersatz, je höher hier die Bezüge, desto höher zugleich auch die Steuer.
Daher macht es Sinn, die Guthaben aus der 3. Säule gestaffelt zu beziehen und mehrere Konten zu besitzen. Diese Konten kannst Du Dir dann gestaffelt auszahlen lassen, um letztlich einen geringeren Steuersatz zu zahlen. Die meisten Anbieter bieten dies auch an.
Tipp: CHF 30.000 pro Konto.
Das Guthaben in der 3. Säule ist nicht jederzeit frei verfügbar. Generell ist das frühestens fünf Jahre vor Erreichen des AHV-Rentenalters möglich.
Ausnahmen?
Wechsel in die Selbstständigkeit
Finanzierung einer selbst genutzten Immobilie
Rückzahlung einer Hypothek
Umzug ins Ausland
Es gibt mittlerweile viele Anbieter bei der 3. Säule -
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